

"Sexueller Übergriff": Rubiales-Urteil bleibt bestehen
Das erstinstanzliche Urteil gegen den früheren spanischen Fußball-Verbandschef Luis Rubiales ist im Berufungsverfahren bestätigt worden. Auch in zweiter Instanz wurde sein Kuss auf den Mund von Spielerin Jennifer Hermoso bei der WM-Siegerehrung als "sexueller Übergriff" gewertet. Damit bleibt es bei der bereits ursprünglich verhängten Geldstrafe von 10.800 Euro, sowohl Rubiales als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.
Das Berufungsgericht befand "die Qualifikation des erstinstanzlichen Gerichts, den Sachverhalt als sexuellen Übergriff zu bezeichnen, für korrekt", begründete die Nationale Audienz ihre Entscheidung und gab an, dass es bei dem Kuss des ehemaligen Bosses des spanischen Fußballverbands (RFEF) keine Zustimmung gegeben habe. Vom Vorwurf der Nötigung war der 47-Jährige wie die drei anderen Angeklagten bereits im Februar in erster Instanz freigesprochen worden.
Rubiales wurde es zudem ein Jahr lang verboten, sich Hermoso im Umkreis von 200 Metern zu nähern. Die Anwälte des Angeklagten hatten einen Freispruch gefordert. Staatsanwältin Marta Durántez Gil verlangte in erster Instanz zweieinhalb Jahre Haft für Rubiales. In Folge hatte sie gefordert, dass "das Verfahren für ungültig erklärt wird" sowie eine neue Anhörung "mit einem anderen Richter, der zumindest nicht von Befangenheit geprägt zu sein scheint", durchgeführt werde.
Rubiales hatte Nationalspielerin Hermoso nach dem WM-Triumph in Australien mit beiden Händen am Kopf gepackt und auf den Mund geküsst. Die weltweit im Fernsehen übertragene Szene löste Empörung aus. Seit einer Reform des spanischen Strafrechts gilt ein nicht einvernehmlicher Kuss als sexueller Übergriff.
F.Fuentes--ECdLR